Das Schulamt Essen bietet Erziehungsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schülern, die berechtigt sind, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen über das hier hinterlegte Anmeldeformular an, am Anmeldeverfahren teilzunehmen.
Für alle Sprachen gibt es ein einheitliches Formular, das von den Eltern der Schülerinnen und Schüler auszufüllen ist.
Laden Sie es <hier>.
Die Standorte für den HSU können Sie <hier> nachlesen.
Der HSU findet in Essen in 14 Sprachen statt. Für Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I am HSU teilgenommen haben besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung zu absolvieren, mit der ihnen die Sprachkompetenz in der Herkunftssprache bescheinigt wird und als weitere Fremdsprache angerechnet werden kann.
Der Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichtes ist im Prinzip freiwillig, jedoch besteht nach verbindlicher Anmeldung durch die Eltern die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für mindestens ein Schuljahr.
Der Unterricht beginnt in der ersten Schulwoche, Kinder können auch im Laufe des Schuljahres aufgenommen werden.